Der Ministerrat hat am 20. Dezember 2022 das Königliche Dekret 1030/2022 verabschiedet, das die Bedingungen regelt, unter denen die Assistenzdienste ihre Aufgaben auf öffentlichen Straßen wahrnehmen.
Das besagte Dekret enthält auch die technischen Details des neuen geolokalisierbaren Auto-Notlichts, das ab dem 1. Januar 2026 in allen Fahrzeugen mitgeführt werden muss und das die beliebten Notdreiecke ersetzt.
Derzeit gilt die im RD 159/2021 festgelegte obligatorische Verwendung dieses neuen Geräts für alle Personenkraftwagen, die auf nationalem Gebiet verkehren. Die DGT arbeitet jedoch daran, dass diese Regelung später auch eine europäische Geltung haben kann.