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V16-Notfallleuchte, verbunden und von der DGT zertifiziert Hergestellt in Spanien Kostenlose SOS ALERT App

Strafen in Katalonien wegen fehlender V16-Warnleuchte: Was man wissen sollte

Seit dem 1. Januar 2026 ist die vernetzte V16-Warnleuchte in Spanien Pflicht und ersetzt die Warndreiecke endgültig.

Katalonien ist die erste autonome Gemeinschaft geworden, die Fahrer, die dieses Gerät nicht in ihrem Fahrzeug mitführen, systematisch mit Bußgeldern belegt.

Laut bestätigten Daten des Servei Català de Trànsit wurden bereits 53 Bußgelder seit Jahresbeginn verhängt.

Wo werden die meisten Bußgelder verhängt?

Die Sanktionen konzentrierten sich vor allem auf:

  • AP-7 → 8 Bußgelder

  • C-58 → 5 Bußgelder

  • Andere Punkte des katalanischen Straßennetzes

Außerdem wird die AP-7 mit mobilen Radarfallen stärker überwacht, was die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften verstärkt.

Ist es wirklich Pflicht, die vernetzte V16 mitzunehmen?

Ja.

Die Vorschrift legt fest, dass die Warnleuchte:

  • Zugelassen

  • Geolokalisiert

  • Mit der Plattform DGT 3.0 verbunden

  • Sichtbar, ohne das Fahrzeug verlassen zu müssen

Auch wenn zunächst von einer möglichen Schonfrist die Rede war, haben die Behörden bestätigt, dass die Pflicht voll in Kraft ist.

Das Bußgeld für das Nichtmitführen kann bis zu 80 Euro.

Warum ist es wichtig, sie im Fahrzeug mitzuführen?

Abgesehen vom Bußgeld erhöht die vernetzte V16 die Sicherheit deutlich:

  • Verhindert, dass man auf Schnellstraßen aus dem Auto aussteigen muss.

  • Aktiviert eine Lichtsignalisierung, die aus großer Entfernung sichtbar ist.

  • Meldet den Vorfall automatisch an die DGT.

  • Ermöglicht es, andere Fahrer zu warnen.

In diesem Zusammenhang erfüllen Geräte wie FlashLED, eine vernetzte und zugelassene V16-Warnleuchte, die geltenden Vorschriften und gewährleisten die Kompatibilität mit DGT 3.0.

Die Empfehlung ist klar: nicht auf eine Strafe warten, um sich an die Vorschriften anzupassen.

Häufig gestellte Fragen zur V16-Warnleuchte

Kann ich weiterhin Warndreiecke verwenden?

Nein. Seit dem 1. Januar 2026 sind sie als obligatorisches Warnsystem nicht mehr gültig.

Sind alle V16 geeignet?

Nein. Es muss ein zugelassenes und offiziell vernetztes Modell sein, wie unsere FlashLED SOS und FlashLED IoT 

Kann ich trotzdem bestraft werden, obwohl es eine „Schonfrist“ gibt?

Ja. Die Behörden können sanktionieren, wenn die gesetzliche Pflicht nicht erfüllt wird.

Der Übergang ist bereits Realität. Eine vernetzte V16-Warnleuchte mitzuführen ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine Sicherheitsfrage.

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