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V16-Notfallleuchte, verbunden und von der DGT zertifiziert Hergestellt in Spanien Kostenlose SOS ALERT App

V16-Warnblinklicht ab 2026 verpflichtend

Die Verwendung zugelassener Leuchtmarker anstelle der Warndreiecke

Die Regelung der Notleuchten V16 wurde durch das Königliche Dekret 159/2021 vom 16. März verabschiedet und etabliert ein neues System zur Signalisierung von Unfällen und Pannen auf der Straße.

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Verwendung von verbundenen und zugelassenen V16-Leuchtmarkern für alle Fahrzeuge, die sich im Staatsgebiet bewegen, verpflichtend und ersetzt endgültig die Warndreiecke.

FlashLED SOS V16 ist ein zugelassener Warnleuchtmarker zur Gefahrenvorsignalisation, der den geltenden Vorschriften entspricht und von der Dirección General de Tráfico zertifiziert wurde; er erfüllt alle technischen Anforderungen, die für seine obligatorische Verwendung auf der Straße gefordert werden.

Die V16-Leuchtgeräte sind so konzipiert, dass das Fahrzeug ohne Aussteigen aus dem Fahrzeuginneren signalisiert werden kann, wodurch das Risiko von Überfahrunfällen deutlich reduziert und die Sicherheit der Insassen sowie der übrigen Verkehrsteilnehmer verbessert wird.

Die Verwendung von nicht zugelassenen Leuchtgeräten ist gemäß dem Gesetz über Verkehr, Fahrzeugführung und Verkehrssicherheit (Art. 61.2) nicht erlaubt.
Neben der Verhängung von Verwaltungsstrafen können diese Geräte gefährlich sein, da sie nicht die von der DGT geforderten Mindestanforderungen an Sichtbarkeit, Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfüllen.

Die Regelung der DGT

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